AGB

Vertragsabschluss 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb des Nordstützpunktes geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Soweit nicht abweichend vereinbart, kommt der Vertrag durch Antrag des Spielers und Annahme durch den Nordstützpunkt zustande. Der Nordstützpunkt kann den Antrag des Spielers auch durch Durchführung der beauftragten Leistung annehmen. Für minderjährige Spieler kann ein Trainingsvertrag nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossen werden. 

Training 

Das Trainingsangebot des Nordstützpunktes unterteilt sich in Einzel- und Gruppenangebote. Die Einteilung der Gruppen erfolgt durch den Nordstützpunkt nach Spielstärke, Verfügbarkeit und praktischen Notwendigkeiten. Die Gruppengröße liegt bei maximal 3 Personen. Weiterhin erfolgt eine Unterscheidung zwischen „Begleitetem Training“ und „Unbegleitetem Training“. Beim „Begleitetem Training“ ist ein Trainer unmittelbar beim Training dabei. Beim „Unbegleitetem Training“ trainieren die Spieler selbstständig anhand eines erhaltenen Trainingsplanes. Der Trainingsbetrieb wird auch über die Ferien hinweg aufrechterhalten. Es erfolgt keine Kostenreduzierung bei Nichtinanspruchnahme. 

Für die Einteilung der Angebote werden Sommersaison und Wintersaison voneinander unterschieden. 

  • Sommersaison: 01.05.-30.09. 
  • Wintersaison: 01.10.-30.04. 

Buchung und Bezahlung 

Die Buchung der Trainingspakete erfolgt schriftlich zum Beginn der Sommer- oder Wintersaison. Die Bezahlung der Trainingsangebote erfolgt monatlich im Voraus per Rechnung. Die Preise beinhalten Trainerhonorar, Hilfsmittel, Bälle, Trainingsorganisation, Weiterbildungskosten der Trainer sowie die Platzkosten in der Sommersaison. 

Die gebuchten Trainingsleistungen der Trainingspakete sind als Budget zu verstehen. Witterungsbedingt ausgefallene oder aus Trainingsgründen nicht wahrgenommene Stunden werden dem Budget gutgeschrieben und können später nachgeholt werden, … 

  • sofern organisatorisch möglich und 
  • trainingstechnisch sinnvoll. 

Ein evtl. offenes Restbudget verfällt am Ende der jeweiligen Sommer- oder Wintersaison. Umgekehrt verpflichtet sich der Nordstützpunkt, bei einem aufgebrauchten Trainingsbudget weitere notwendige Trainingseinheiten bis zu einem Umfang von … 

  • 4 Stunden (2er-Training) im Paket Basis 
  • 6 Stunden (2er-Training) im Paket Wettkampf 
  • 10 Stunden (2er-Training) im Paket Professionell 

umsonst durchzuführen. Die übrigen Stunden erfolgen dann zum Stundeneinzelpreis von 66,- Euro / Stunde. 

Ausgefallene Stunden 

Die im Rahmen der Trainingspakete des Nordstützpunktes gebuchten Trainingsleistungen sind als Budget zu verstehen. Ausgefallene Stunden werden dem Budget gutgeschrieben und können später nachgeholt werden, … 

  • sofern die Stunde zum Zeitpunkt des Ausfalles nicht bereits begonnen hat. 
  • sofern das Nachholen organisatorisch möglich ist. 
  • sofern das Nachholen trainingstechnisch sinnvoll ist. 

Ein evtl. offenes Restbudget verfällt am Ende der jeweiligen Sommer- oder Wintersaison. 

Aufsicht bei Kindern 

Die Aufsichtspflicht der Trainer bleibt auch beim „Unbegleiteten Training“ (siehe Abschnitt „Training“) bestehen. Die Aufsichtspflicht der Trainer beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den unmittelbaren Trainingsort. Vor dem Beginn und nach dem Ende des Trainings wird keinerlei Aufsichtspflicht übernommen. Eltern tragen Sorge dafür, die Kinder pünktlich abzugeben und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Eltern tragen informative Sorge dafür, dass Kinder den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen. Es erfolgt keine Haftungsübernahme, wenn Kinder den Trainingsbereich selbstständig verlassen. Den Anweisungen des Trainers sind Folge zu leisten. 

Ausschluss vom Training 

Spieler können vom Training ausgeschlossen werden, sofern wiederholt das Training gestört wird. Insbesondere gelten dafür die Verhaltensregeln des Ehrenkodex des Nordstützpunktes als Richtlinie für ein adäquates Verhalten auf und neben dem Platz. Die Entscheidung zum Ausschluss eines Spielers vom Training obliegt allein dem Trainerteam. Im Falle eines Trainingsausschlusses erfolgt keine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen und kein Verzicht auf noch zu leistende Beiträge.  Die Eltern tragen Sorge, dass das Kind nach Ausschluss bis zum Ende am Trainingsort wartet und dort pünktlich abgeholt wird. 

Haftung 

Die Trainingsteilnehmer haften für sich selbst. Etwaige Ansprüche werden unter den Trainingsteilnehmern geregelt. Die Teilnahme am Training und der Leistungsangebote erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz übernommen. 

Bild- und Videomaterial 

Die Teilnehmer willigen ein, dass alle Bilder und Videos, die auf der Anlage oder beim Training erstellt werden, vom Nordstützpunkt in vollem Umfang ihrer Zwecke verwendet werden dürfen. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich durch den Nordstützpunkt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. 

Datenschutz 

Die bei der Anmeldung erfassten, personenbezogenen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten der Spieler an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, die Daten der Spieler für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren. Der Nordstützpunkt verpflichtet sich, die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.